Go-to-Market-Gutschein – neue Förderung für Start-ups

Neue Förderung für Start-ups

Das Land NRW stellt neue Frühphasenförderung für Start-ups vor

Das Herauskristallisieren eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells und der Bau eines ersten funktionsfähigen Prototyps gehören zu den Hauptaufgaben eines Start-ups. Das Land NRW fördert diese Aktivitäten seit Ende Mai 2024 mit dem „Go-to-Market“-Gutschein. Ziel ist es innovative und digitale Geschäftsideen in der Frühphase von Unternehmen zu fördern.

Gefördert werden nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung noch nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben, muss weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und darf maximal einen Umsatz von 2 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 2 Mio. € ausweisen.

Gefördert wird einerseits die Entwicklung von Prototypen für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die neuartig oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Förderfähig sind zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte sowie
  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/ Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training & Einführung in Tools)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen.

Start-ups erhalten einen Zuschuss in Höhe von 70 % bei einer Bemessungsgrundlage von 50.000 €. Es gibt daher einen Zuschuss in Höhe von 70 % bzw. 35.000 € und einen Eigenanteil in Höhe von 30 % also 15.000 €. Darin enthalten ist ein Anteil von insgesamt 5.000 € für Beratungsleistungen vorgesehen, d. h. 3.500 € Zuschuss und 1.500 € Eigenanteil.

Der Go-to-Market-Gutschein kann mit dem Gründungsstipendium NRW kombiniert werden. Beide Programme schließen sich also nicht gegenseitig aus. Das ist ein Vorteil, weil jungen Unternehmen dadurch ein deutlich größeres Budget für die Frühphase zur Verfügung steht.

Der Antrag kann über die EFRE-Plattform beim Projektträger gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusage der Mittel, sondern die Mittel werden in im Ermessen des Landes Nordrhein-Westfalen und nach Verfügbarkeit entsprechender Mittel zugesagt. Nach Erteilung des Gutscheins, können Zuschüsse in mehreren Mittelabrufen, je nach Fortschritt, abgerufen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen und alle notwendigen Unterlagen und Hinweise finden Sie auf der Go-to-Market-Webseite:

https://www.in.nrw/massnahmen/go-to-market

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